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PROFESSIONELLE BERATUNG

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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

  1. Alle Aufträge (auch Folgeaufträge) werden nur aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen und ausgeführt.
  2. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie der Verkäufer schriftlich mit Unterschrift anerkennt. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragsbestätigung an.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern.
  4. Alle Abreden mit Verkäufern sowie telefonische Zusagen sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt worden sind.
  5. Alle Angebote sind freibleibend. Die durch uns und unsere Verkäufer getätigten Verkäufe und Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung rechtswirksam.
  6. Wir beliefern ausschließlich Fachunternehmen im Sinne §14 BGB. Private Endverbraucher können nicht bedient werden. Unsere Produkte sind ausschließlich für den Einsatz von gewerblichen Fachverarbeitern geeignet und entsprechen nicht den Anforderungen die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.
  7. Gebrauchsanweisung und technische Beratung sowie Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten (auch in Prospekten) werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben; eine Haftung des Verkäufers kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der Käufer hat immer Eigenversuche bezüglich der Verwendung durchzuführen.

LIEFERUNG UND VERSAND

  1. Lieferungen erfolgen nach Bestimmungen des Verkäufers je nach Art und Menge ab Lager oder frachtfrei Deutscher Bundesbahn- oder Schiffsstation des Empfängers.
  2. Wird frachtfrei und/oder verzollt verkauft und werden die Frachten und/oder Zölle nach Vertragsabschluss erhöht, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
  3. Mehrkosten, die durch die Wünsche des Käufers bedingt sind, gehen zu seinen Lasten.
  4. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fremdfrachtfahrer geht die Gefahr, auch des zufälligen Untergangs und der Beschlagnahme, auf den Käufer über
  5. Transportschäden sind vom Transporteur sofort bestätigen zu lassen.
  6. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermin.
  7. Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.
  8. Teillieferungen sind gestattet; eine jede gilt als selbständiges Einzelgeschäft.
  9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge behalten wir uns vor.
  10. Ist eine Frist für Lieferzeiten nicht bestimmt, so gilt die Zeit von vier Monaten und weniger als vereinbart.
  11. Die Lieferungen erfolgen immer ab Lager, außer es ist schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
  12. Wird bei Verkäufen eine Lieferung bestimmter Mengen während einer bestimmten Zeit (höchstens 1 Jahr) vereinbart, so sind die Abrufe gleichmäßig über die Abnahmefrist zu verteilen. Erfolgt die Abnahme der Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Verkäufer kann jedoch für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen.

RECHNUNG UND ZAHLUNG

  1. Die Zahlung ist 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Zahlungen haben unmittelbar an uns zu erfolgen. Unsere Verkäufer sind nicht inkassoberechtigt. Erfährt der Verkäufer nachträglich, aber vor Eintritt der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, ungünstiges über die Kreditwürdigkeit des Käufers, so kann er sofortige Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Herausgabe der gelieferten Ware verlangen.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Zahlung Mahnkosten in Höhe von 15,- EUR pro gestellte Rechnung geltend zu machen. Skontoabzug wird nicht gewährt. Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung.
  3. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen einschließlich Wechselsteuern werden ab Verfalltag der Rechnung belastet uns sind sofort in bar ohne Abzug fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten, mindestens jedoch 10 %.
  5. Bei Wechselprotesten, Prolongationen und nicht gedeckten Schecks sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR je angefangene 500,- EUR zu berechnen.
  6. Bei Einleitung eines Zwangs- oder Gerichtsverfahrens sind wir berechtigt auch die durch die Bearbeitung angefallenen Kosten gesondert zu berechnen. Für die Berechnung maßgebend sind die von uns festgestellten Kosten. Diese betragen mindestens 25,- EUR.
  7. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Alle Preise verstehen sich in EURO außer es ist schriftlich eine andere Währung vereinbart.
  9. Maßgebend für die Berechnung ist der Tag der Lieferung gültige Preis.
  10. Alle Preise sind ausschließlich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  11. Bei Preisvereinbarungen mit einer Gültigkeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, bei nachweislich stark veränderten Kosten, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Der Verkäufer kann jedoch für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen.
  12. Die Zahlung ist 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Zahlungen haben unmittelbar an uns zu erfolgen. Unsere Verkäufer sind nicht inkassoberechtigt. Erfährt der Verkäufer nachträglich, aber vor Eintritt der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, ungünstiges über die Kreditwürdigkeit des Käufers, so kann er sofortige Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Herausgabe der gelieferten Ware verlangen.
  13. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Zahlung Mahnkosten in Höhe von 15,- EUR pro gestellte Rechnung geltend zu machen. Skontoabzug wird nicht gewährt. Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung.
  14. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen einschließlich Wechselsteuern werden ab Verfalltag der Rechnung belastet uns sind sofort in bar ohne Abzug fällig.
  15. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten, mindestens jedoch 10 %.
  16. Bei Wechselprotesten, Prolongationen und nicht gedeckten Schecks sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR je angefangene 500,- EUR zu berechnen.
  17. Bei Einleitung eines Zwangs- oder Gerichtsverfahrens sind wir berechtigt auch die durch die Bearbeitung angefallenen Kosten gesondert zu berechnen. Für die Berechnung maßgebend sind die von uns festgestellten Kosten. Diese betragen mindestens 25,- EUR.
  18. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

MÄNGELRÜGEN UND UMTAUSCH

  1. Beanstandungen können nur vor der Verarbeitung/Verwendung der Ware und nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
  2. Der Verkäufer hat das Recht, gegen Rücknahme der beanstandeten Ware, Ersatz zu liefern; bei Ablehnung der Ersatzware durch den Verkäufer hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung oder Minderung, soweit ein Mangel nachgewiesen wird.
  3. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall, auch bei Lieferung, ausgeschlossen.

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle angelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus sämtlichen Geschäften Eigentum des Verkäufers.
  2. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer.
  3. Der Käufer tritt alle Forderungen, die er durch Veräußerung oder Verarbeitung von eigentumsvorbelasteten Waren gewinnt, zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Übersteigt die Sicherung die Verbindlichkeit des Käufers gegenüber dem Verkäufer um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers diesem insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
  4. Zugriffe Dritter, wie z. B. Pfändung, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
  5. Eine Inbesitz- und Rücknahme der mit Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware zum Zwecke der Sicherung der Forderung aus Sicherstellung stellt durch uns weder eine Verletzung des Hausrechts noch unzulängliche Eigenmacht dar.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben alle übrigen in ihrer Wirksamkeit voll erhalten.
  2. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Lieferfirma.
  4. Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht Ansbach oder das nächstgelegene Landgericht. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort.
  5. Es gilt deutsches Recht, bei Exportgeschäften behalten wir uns die Anwendung des Rechts vor, das im Lande des Käufers Gültigkeit hat, oder die Anwendung internationalen Rechts.